Anerkennung ausländischer Diplome
Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT ist als nationale Kontaktstelle für die Diplomanerkennung in der Schweiz erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome. Ausserdem ist das BBT das zuständige Bundesamt für das Anerkennungsverfahren im Bereich der Berufsbildung und der Fachhochschulen.
Häufige Anliegen
Haben Sie eines der folgenden Anliegen, gelangen Sie über die Links direkt zu den entsprechenden Informationen.
Ich habe einen ausländischen Berufsabschluss und möchte in der Schweiz arbeiten
Das BBT ist nicht die einzige zuständige Anerkennungsstelle für die Diplomanerkennung. Je nach Beruf sind in der Schweiz andere Behörden für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig. In einem ersten Schritt geht es darum abzuklären, ob der Beruf, den Sie in der Schweiz ausüben möchten, reglementiert ist. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist. Nehmen Sie in diesem Fall mit der zuständigen Anerkennungsstelle Kontakt auf, um ein Anerkennungsverfahren einzuleiten.
Bei nicht reglementierten Berufen benötigen Sie grundsätzlich keine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses, um im erlernten Beruf in der Schweiz zu arbeiten. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann entscheiden, ob Sie eingestellt werden.
Ich habe Fragen zur Stellensuche
Für Fragen zur Stellensuche oder eine individuelle Berufsberatung wenden Sie sich direkt an das Berufsinformationszentrum (BIZ) des entsprechenden Kantons oder an die Europäische Arbeitsvermittlung (EURES).
Ich möchte mit meinem Schweizer Abschluss in einem EU/EFTA-Staat arbeiten
In erster Linie geht es darum abzuklären, ob der Beruf, den Sie im entsprechenden EU/EFTA-Staat ausüben möchten, reglementiert ist. Wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde oder an die offizielle Kontaktstelle für die Diplomanerkennung im entsprechenden Aufnahmestaat.
Ich möchte mit meinem Schweizer Abschluss in einem Nicht-EU/EFTA-Staat arbeiten
Möchten Sie in einem Drittstaat Ihren Beruf ausüben, müssen Sie sich im entsprechenden Land über die Bedingungen und das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde erkundigen. Allenfalls kann Ihnen die schweizerische Botschaft vor Ort weiterhelfen.
Ich möchte in der Schweiz studieren
Für Auskünfte über die Zulassung zu einem Studium oder einer Weiterbildung in der Schweiz ist die entsprechende Institution (Schule, Universitäre Hochschule, Fachhochschule etc.) Ihrer Wahl zuständig. Nützliche Information finden Sie unter:
Ich möchte im Ausland studieren
Für Auskünfte über die Zulassung zu einem Studium oder einer Weiterbildung im Ausland ist die entsprechende Institution (Schule, Universitäre Hochschule, Fachhochschule etc.) Ihrer Wahl zuständig.